Für Vermittler wird es enger!

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Für Vermittler wird es enger!

Manche mögen sagen: Schon wieder eine Regulierung am Finanzmarkt. Andere sagen: endlich kommt die Regulierung für den grauen Kapitalmarkt – wie z.B. geschlossenen Fonds. Die Frage für Sie als Verbraucher ist: ‘Was habe ich davon?’

Es gibt am Markt sehr viele gute und interessante Produkte, die zur Kapitalanlage genutzt werden können. Bisher unterlagen diese aber keiner großen Aufsicht und Kontrolle. Seit einigen Jahren prüft die BaFin (Bundesamt für Finanzdienstleitungen) die Prospekte auf Vollständigkeit. Erst ein sehr kleiner Schritt, denn diese Prüfung beinhaltet keinerlei Beurteilung und Plausibilitätsprüfung, wie man glauben mag. Es gilt hier, rein inhaltlich zu schauen, ob alle in einem Prospekt benötigten Angaben auch abgedruckt wurden.

Dann hat sich ein Großteil der Anbieter dazu verpflichtet, sich dem Treuhänderprüfverfahren nach IDWS4 zu unterwerfen. Es ist ein Verfahren, bei dem Wirtschaftsprüfer prüfen müssen, ob es Fehler im Inhalt des Prospektes gibt. (bsp: es wird von einem Maximalverlust von 20% gesprochen, die dazugehörige Versicherung dieses Risikos besteht aber noch gar nicht…)

Und letztlich folgt in richtiger Konsequenz: Wer darf überhaupt solche Produkte vermitteln? Genau dieses Problem wird mit der Neuordnung der Finanzberatung durch Verabschiedung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung geregelt. Strukturiert und übersichtlich wie es in Deutschland nun mal ist, ist beginnend ab dem 01.01.2013 die Registrierung der Vermittler erforderlich. Die Pflicht zur Einhaltung der geforderten Regeln beginnt aber schon am 01.06.2012

Die Registrierung setzt u.a. eine Qualifikation oder noch abzulegende Sachkundeprüfung für den Bereich der Kapitalanlagenvermittlung voraus. Die Alternative ist der Anschlus an ein Haftungsdach. Hier ist der Vermittler allerdings nicht mehr frei in seiner Produktauswahl. Es gelten die Bedingungen und Produkte des Haftungsdaches!

Was ändert sich nun für meine Kunden & die des Maklerverbundes-Nord?

-> Nichts!   :-)

Neben der Tatsache, dass wir seit längerer Zeit schon ähnlich den neuen Anforderungen arbeiten (z.B. auf das IDWS4 Gutachten achten, Dokumentation führen, etc…) liegen die Voraussetzungen zur Qualifikation durch den Finanzfachwirt (FH) vor. Die Vermögenschadenhaftpflicht besteht auch bereits für den Bereich der Kapitalanlagen. Lediglich die eigene Prüpfung durch einen Wirtschaftsprüfer wird hinzu kommen!

Achten Sie bei künftigen Gesprächen mit anderen Vermittlern (wobei ich mir da kaum einen Fall vorstellen kann :-)  ) darauf, ob diese Qualifikation vorliegt, oder ob ein Sachkundenachweis ‘in Arbeit’ ist. Sprechen Sie dies auch gerne in Ihrem Umfeld einmal an.


Natürlich sind und bleiben Investmentanteile, Genussrechte oder Anteile an geschlossenen Fonds (meist) unternehmerische Beteiligungen mit allen gebotenen Chancen u. Risiken.
Die vorhergehenden Prüfungen verpflichten das Produkt nicht, auch garantiert die Prognosewerte zu erwirtschaften. Dennoch kann in der kommenden Zeit nicht jedes Produkt von jedem Vermittler verkauft werden, was die Qualität in der Beratung und den Zuschnitt auf den einzelnen (also Sie!) sicherlich verbessern wird. Lassen Sie uns weiterhin – und wie gewohnt – Ihre Situation besprechen, damit Sie nicht nur die Risiken von Papiergeld tragen müssen sondern auch die Chancen der Beteiligung in Sachwerten für sich nutzen können!

Ein kleines P.S. für Vermittler ohne Qualifikation oder Sachkundeprüfung sei erlaubt: kontaktieren Sie mich gerne, denn ein gute Lösung haben wir für Sie bereits parat! KONTAKT

 

 

 

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Was hat die Allianz-Arena in München mit dem Finanzsystem zu tun…?

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Was hat die Allianz-Arena in München mit dem Finanzsystem zu tun…?

An sich nichts, aber sie muss für ein Beispiel bzw. für eine Verdeutlichung herhalten, warum man sich nun Gedanke um sein Kapital machen sollte! In unserem Finanzsystem stehen die Zeiger auf 5 Minuten vor Zwölf. Ist ja noch ein bisschen Zeit, mag da mancher denken …

Stellen Sie sich bitte vor, Sie wollten die Allianz-Arena in München mit Wasser füllen. Sie fangen mit einem einzigen Tropfen an. Eine Minute später verdopelt Sie die Menge. In der dritten Minute verdoppeln Sie sie wieder. So geht es dann weiter.

Zwischenfrage zum schätzen: Wann ist die Allianz-Arena komplett gefüllt? …. ? ….

Nach neunundvierzig Minuten ist das Stadion zu 7% mit Wasser gefüllt. Da kann man doch ruhig noch in den obersten Reihen eine Currywurst genießen, oder?

Oder auch nicht! Nach weiteren 5 Minuten ist die Wanne voll!

So steht es auch um das Finanzsystem. Diese Potenzierung in der Allianz-Arena München ist – da es einfache Mathematik ist – auch auf alle anderen Bereiche anzuwenden. Seit ca. 40 Jahren wächst unsere Geldmenge um ca. 10%. Die Wirtschaft dagegen nur um ca. 2-3%. Zinseszins ist ein riesiger Effekt, wenn er eine lange Zeit läuft. In die positive wie auch in die negative Richtung. Unser heutiges Finanzsystem ist durch das Drucken von viel wertlosem Papiergeld entstanden, weil immer mehr und immer schneller neues Geld in Umlauf gebracht wird.

Gehen wir einmal davon aus, dass die Politiker der oberen Ebene – egal in welchem Land – dies auch alle wissen!  Aber es ‘wir brauchen uns ja keine Sorgen machen’ es gibt ja diverse Sicherungssysteme und Garantien. Und das wir uns darauf verlassen können, hat ja schon die Vergangenheit immer wieder gezeigt:

  • Walter Ulbricht (Juni 1961): “Niemadn hat die Absicht eine Mauer zu errichten.”
  • Norbert Blüm (1986): “Die Rente ist sicher!”
  • Erich Honecker (1989): “Die Mauer steht noch 100 Jahre.”
  • Axel Weber – Ex Bundesbankchef (Aug. 2007): “Die Angst vor einer Bankenkrise entbehrt jeder Grundlage.”
  • Christine Lagarde – IWF Chefin (Mai 2011): “Ein Umschuldung griechischer Verbindlichkeiten ist absolut ausgeschlossen.”
  • Jean-Claude Juncker – Chef der Euro Gruppe (April 2012): “Der Euro wird mich überdauern, denn ich werde nicht ewig leben. Der Euro wird genau das machen.”
  • Angela Merkel (2008 u. Nov. 2011): “Ich möchte unterstreichen, dass (…) wir dafür Sorge tragen wollen, dass die Sparerinnen und Sparer in Deutschland nicht befürchten müssen, einen Euro ihrer Einlagen zu verlieren.” u. “Der Staat garantiert private Einlagen in Deutschland” so ein Sprecher des Finanzministeriums.

“Gibt es irgendwelche Garantien bei ihren Produkten?”  

“Nein, da kann ich Sie beruhigen! Garantien gibt es bei dem Produkt nicht!”

Wenn Sie nach diesem Motto Ihr Geld arbeiten lassen und dabei auf das Grundkriterium Nummer 1 achten: streuen, streuen, streuen – denn wer streut fällt nicht! Dann haben Sie einen großen Schritt in Richtung Sicherheit und Werterhalt getan! Ich helfe Ihnen dabei gerne!

 

 

 

Ausschüttungen im 9. Jahr nach Plan

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Immobilienfinanzierung in unseren Großstädten (Berlin, Hamburg, München, Nürnberg)


Ein Einstieg in die aktuellen Fonds ist noch bis Anfang April 2012 möglich. Die aktuell aufgelegten Fonds haben ihr Volumen erreicht und sollen über die geplante Laufzeit hin nun die angedachte Rendite erwirtschaften. Es wird ab April Folgefonds mit gleichem Konzept geben, die sicherlich auf sehr interessant sind.

Vorteil der aktuellen Fonds ist aber: Die Investitionsphase ist bereits abgeschlossen und es befinden sich schon 16 Objekte in dem Fonds. Ein Einstig ist also noch möglich, in einen bereits gut laufenden Immobilientopf.

Seit 9 Jahren erfolgt nunmehr die planmäßige Ausschüttung! Der aktuelle Fonds ist mit 8% (wie auch die letztenVorgänger) berechnet und prognostiziert. Die erreichten Renditen liegen derzeit über der Prognose und kommen dann der Schlußabfindung zu Gute.

Ein interessantes Konzept deshalb, da das Augenmerk des Produktes nicht auf der langfristigen Vermietung beruht, sondern auf der Planung, Erstellung und dem Verkauf. Danach fängt das Rad wieder von vorne an zu drehen: Planung, Erstellung, Verkauf … So ist Ihr Kapital nicht dauerhaft in einem Objekt gebunden und mit diesem auf Gedeih und Verderb verknüpft. Es kommt zu einer großen Streuung, so dass im Laufe der Zeit bis zu 40 oder mehr Objekte darüber finanziert wurden.

Positionieren Sie sich mit Ihrem Kapital oder einem Sparplan etwas finanzmarktunabhängiger!

Presse und Wertgutachter sowie Analysten sehen das Modell als sehr zuverlässig und gewinnbringend an. Die Ansiedlung an den genannten Standorten macht sehr viel Sinn wie auch das Konzept des kurzlaufenden Einzelinvestments (Planung bis Verkauf), welches dann im Gesamtergebnis zu dem Fonds führt. Beispiele zu den Objekten finden Sie hier: http://bit.ly/GIaf2C.

Es handelt sich um komplett eigenkapitalfinanzierte (rein über Investorengelder) Investitionen. Somit ist eine Beteiligung von Banken, etc… ausgeschlossen. Reaktionen auf bestimmte Marktsituationen und Gegebenheiten können direkt erfolgen.

 

 

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Bedingungswerkvergleich statt Ratings?

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Bedingungswerkvergleich statt Ratings?

Versicherung hat NICHTS mit Vertrauen zu tun!

Eine kürzlich von mir und Kollegen besuchte Veranstaltung hatte zum Thema: Bedingungswerkvergleich in den Sparten: Berufsunfähigkeitsabsicherung, private Krankenversicherung, Tagegelder und Pflegezusatzversicherung.

Es geht hier speziell um das ‘Kleingedruckte’, wo sich oftmals der Teufel im Detail versteckt. Bei genauer Sichtung des Bedingungswerkes und Zusammenstreichen der “wenn / könnte / würde” erscheint so mancher Anbieter in einem ganz anderen Licht. Viele Leistungen beruhen auf Kulanz und können bei Bedarf von den Gesellschaften modifiziert oder gestrichen werden.

Ein direkter Vergleich von Produkten ist selbst innerhalb einer Sparte nicht wirklich möglich, da die Ausgestaltung der Verträge immer umfangreichere Formen annimmt. Die Firma PremiumCircle beschäftigt sich seit Jahren mit dieser Problematik und mit den angebotenen Möglichkeiten. Es kommen insgesamt sehr viele Leistungspunkte zusammen – und kein Anbieter hat sie alle! Nun ist es also wichtig, die zu finden, die in den grundlegenden Leistungen keine Lücken aufweisen und dann ggf. darüber hinaus noch Zusatznutzen bieten.

Am Beispiel der Berufsunfähigkeitsabsicherung möchte ich es einmal umreißen. Es bedarf konkreter Formulierungen in grundsätzlichen Leistungspunkten.

  • Beruf: Definition, Zeitpunkt und Ausgestaltung
  • Ereignisse: z.B. Definition Kräfteverfall
  • Dauer: ununterbrochene Beeinträchtigung, voraussichtliche Prognose, rückwirkende Leistungen
  • Arztanordnungsklausel: was muss ein Versicherungsnehmer in Kauf nehmen, wenn der Arzt es sagt
  • Abstrakte Verweisung: direkter Verzicht
  • Umorganisation im BU Fall: keine Ausweitung auf Arbeitnehmer, keine Zuweisung anfallender Arbeit auf Mitarbeiter
  • Einkommensreduzierung: wie ist diese genau definiert?
  • konkrete Verweisung: sind alle Kriterien (Ausbildung u. Erfahrung, Lebensstellung und Einkommen) definiert?
  • Nachprüfung: erfolgt diese wie Erstprüfung oder mit anderen Voraussetzungen?

Aus diesen grundlegenden Leistungspunkten ergibt sich ein Katalog von 21 Kriterien. Diese müssen erfüllt sein, bevor man sich über weitere ‘Bonbons’ des Produktes freut und diese zur Beurteilung des Angebotes heran zieht. Denn ohne diese Grundfunktionen in der BU gibt es für die Versicherungen viele Mittel u. Wege sich herauszureden. Nach aktuellem Bedingungswerk sind es derzeit nur 5 Tarife am Markt, die diesen Grundschutz so bieten. Werden dann noch weitere Kriterien zu Rate gezogen (Berufswechsel, Pflegefall, vorübergehendes Ausscheiden, Arbeitsunfähigkeitsregelung, befristetes Anerkenntnis, etc.), ergibt sich ein Gesamtkatalog von maximal 59 Punkten. Die zwei besten Anbieter können davon 49 erfüllen, gefolgt vom dritten mit 41 Punkten. Alles danach fällt eher in die Kategorie: weit abgeschlagen!

Wie sehen andere Ratings aus (z.B. FINANZTEST, Franke und Bornberg, Focus Money, Morgen u. Morgen, Ökotest, etc…)? Dort gibt es die Höchstwertungen FFF, 5 Sterne (*****), AAA, Sehr gut und weitere zu Hauf. Eines der genannten Unternehmen sieht die Bedingungswerke als ausgereizt an und lässt daher Preis und Kompetenz deutlich stärker in die Wertung einfließen. Andere Anbieter werten Tarife nicht ab, wenn das Kollektiv (also die Masse der Versicherten statt des einzelnen) geschützt wird. Im Leistungsfall aber heisst es dann für den Versicherten möglicherweise: Pech gehabt!

Ein wichtiges Fazit – trotz der oftmals genannten ‘höchstrichterlichen Rechtsprechung’ ist: was nicht in den Bedingungen geschrieben steht, ist nicht automatisch geregelt!

Wer also seinen Versicherungsschutz überprüft haben möchte, darf sich gerne an mich wenden. Neue Zeiten bringen neue Informationen und Erkenntnisse. Ähnlich wie in vielen anderen Bereichen gilt auch in der Finanzdienstleistung: Produkte sind nicht über Jahrzehnte hinweg immer die Besten. Sie sollten von Zeit zu Zeit überprüft und – wenn möglich  - angepasst werden. Wir lassen uns von den Ärzten heute ja auch anders behandeln als noch Jahren.

Vielleicht hilft mir und meinen Kollegen dieser Weg zur Beurteilung eines Produktes, Ihre Absicherungen besser, grundlegender und umfangreicher zu machen, damit die existenziellen Risiken gut versorgt sind.

 

 

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Kapitalanlagen – erfreuliche Entwicklungen!

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Kapitalanlagen – erfreuliche Entwicklungen!

im aktuellen Newsletter finden Sie in pdf-Form eine kleine Übersicht und Zusammenfassung aktueller Entwicklung. Trotz der Meinung ‘alles über 3% ist unseriös’ wage ich zu behaupten: es gibt sie doch, die rentable Kapitalanlage. Sie muss nur auf die jeweilige Situation passen und nicht pauschal übergestülpt werden.

In meiner Beratungsdokumentation, die ja an sich individuelle sein sollte und auch ist – werde ich dennoch eine Pauschale einbauen. Garantieprodukte wie sie sich jeder erhofft, gibt es nicht! Jede Garantie kann durch Pleiten, Insolvenzen, Staatsschulden, Gesetzte, Kleingedrucktes und vieles mehr ausgehebelt werden. Meines Erachtens nach ist die Alternative dazu: Sicherheit durch Streuung, denn nur so kann ich das wirtschaftliche Risiko verteilen. Wenn dann zusätzlich noch Sicherungs- u. Garantiesystem greifen sollten, um so besser. Wenn nicht, sind wir alle betroffen – gut, wer dann breit aufgestellt ist!

pdf-download hier: Kundenbrief Themeninfo 2012_03

 

 

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Freundschaftsdienste bei Bauvorhaben u. Renovierungen … mit Folgen

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Freundschaftsdienst mit Folgen

Sei es ein Carport bauen, Fenster auswechseln, Dämmung an Dach und Haus, Wände versetzen oder andere Bauvorhaben … Oftmals wird wie selbstverständlich geholfen und mit angepackt und das ist auch gut so!. Sicherlich haben viele von uns schon einmal Hilfe in Anspruch genommen oder auch Hilfe angeboten.

Wichtig nur zu wissen:

  • wie sind Freunde abgesichert, wenn sie helfen bzw.
  • wie bin ich abgesichert wenn ich helfe!
Zum Streit unter Freunden sollte so ein Vorhaben jedenfalls nicht führen – ebensowenig wie zum finanziellen Ruin des Helfenden! Jeder sollte sich über die Folgen im Klaren sein oder besser noch man bespricht so etwas im Voraus.
Rechtsprechung dazu:

15.2.2012 – Ein Handwerker, der einem Freund unentgeltlich bei dessen Bauvorhaben hilft, steht in der Regel nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das hat das Sozialgericht Karlsruhe mit Urteil vom 30. Januar 2012 entschieden (Az.: S 1 U 2650/11).

Der Entscheidung lag die Klage eines arbeitslosen Zimmermanns zugrunde, der einem befreundeten Lehrer bei der Errichtung eines Carports geholfen hatte. Weil ihm dieser regelmäßig dabei half, die Folgen seiner Schreib-Leseschwäche im Alltag zu bewältigen, bot er seine Hilfe als kostenlose Gegenleistung an.

Reiner Freundschaftsdienst?

Wenige Tage nach Baubeginn verletzte sich der Zimmermann schwer, als sein rechter Oberschenkel Bekanntschaft mit seiner Handkreissäge machte.

Unter Hinweis darauf, dass auch Personen, die zwar keine Arbeitnehmer sind, aber wie diese tätig werden, gemäß § 2 Absatz 2 SGB VII unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen, verlangte er von der für ihn zuständigen Berufsgenossenschaft, den Unfall als Berufsunfall anzuerkennen.

Diese lehnte jedoch eine Anerkennung ab. Denn nach ihrer Rechtsauffassung war der Kläger während eines reinen Freundschaftsdienstes verunglückt. Er stand daher nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Eine Frage der Intensität

Zu Recht, befanden die Richter des Karlsruher Sozialgerichts. Sie wiesen die Klage des Zimmermanns gegen seine Berufsgenossenschaft als unbegründet zurück.

Nach Ansicht des Gerichts ist der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung zwar nicht deswegen von vornherein ausgeschlossen, weil ein Unfallopfer einem Freund oder einem Verwandten geholfen hat.

Bei Gefälligkeitsleistungen innerhalb dieses Personenkreises ist jedoch zu prüfen, ob diese durch die Intensität des Freundschafts- oder Verwandtenverhältnisses geprägt werden oder ob es sich um eine Tätigkeit handelt, die deutlich über das hinausgeht, was allgemein innerhalb solcher Beziehungen gefordert und erwartet werden kann und normalerweise von abhängigen Beschäftigten erbracht wird.

Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme hatte der Kläger in dem entschiedenen Fall wegen seiner Fachkenntnisse von sich aus angeboten, unentgeltlich bei der Errichtung des Carports zu helfen. Allein schon das spricht nach Meinung des Gerichts gegen die Annahme, dass es sich um eine arbeitnehmerähnliche Tätigkeit gehandelt hat.

Eine Hand wäscht die andere

Es kommt hinzu, dass der Kläger seine Hilfe unter anderem deswegen angeboten hatte, um nach dem Motto „eine Hand wäscht die andere“ einen Ausgleich für die ihm ebenfalls unentgeltlich gewährte Unterstützung durch den Bauherren wegen seiner Schreib-Leseschwäche zu schaffen.

Den Einwand des Klägers, dass für das Bauvorhaben rund 60 Arbeitsstunden veranschlagt wurden, ließen die Richter nicht gelten. Denn lang andauernde Hilfsleistungen seien durchaus nichts Ungewöhnliches. Deren Dauer spricht für sich allein gesehen folglich nicht automatisch für eine arbeitnehmerähnliche Tätigkeit.

Nach all dem kann der Kläger keine Leistungen von seiner Berufsgenossenschaft erwarten.

 

 

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