Wohngebäude BGH-Urteil – undichte Fuge in der Dusche

Nicht jeder Nässeschaden ist ein versicherter Wasserschaden in der Wohngebäudeversicherung. Sei es, das ein Alttarif vorliegt, der neue Rechtssprechung noch nicht berücksichtigt. Vielleicht hat der bestehende Vertrag nur ein ‚Basis’tarifwerk ohne zusätzliche Einschlüsse, vielleicht aus Unwissenheit oder durch mangelnde Beratung im Vorwege.

Im aktuellen Fall hat das BGH jedenfalls entschieden, dass ein Nässeschaden durch undichte Fugen kein versicherter Fall sein muss. Artikel entnommen aus dem Versicherungsjournal:

ZUM ARTIKEL

Natürlich kann man nicht immer alles und jeden Fall im Vorwege berücksichtigen und die ‚eierlegende Wollmilchsau‘ ist auch noch nicht geboren. Der Fall zeigt aber sehr gut, dass man sich regelmäßig über seine Absicherung Gedanken machen sollte. Zu diesem Austausch stehe ich gerne bereit und wir besprechen den Versicherungsschutz unter Berücksichtigung aktueller Schadenfälle und Gerichtsurteile. Danach fällt Ihnen eine Entscheidung in die eine oder andere Richtung wahrscheinlich leichter.