Insolvenzrecht – wichtig zu wissen!
 
StaRUG – schon mal gehört?
 
 
Insbesondere Geschäftsführern einer GmbH, UG oder Aktiengesellschaft – aber auch Firmeninhaber von Einzelfirmen sollten sich mit diesem Thema einmal beschäftigen: StaRUG – Insolvenzrechtsreform seit 01.01.2021
 
Der Gesetzgeber hat das StaRUG überarbeitet und diesem seit dem 01.01.2021 (also schon eine kleine Weile her) Gültigkeit verliehen.
Und wie es so schön heißt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. In diversen Einzelgesprächen war die überwiegende Antwort: „StaRUG …? Nein, sagt mir gerade gar nichts.“Quelle: Pixabay - WilliamCho / 33 Bilder - justice-2060093_1280- freie Verwendung
 
Das StaRUG (Gesetz zur Fortenwicklung des Sanierungs- u. Insolvenzrechts) legt verschiedene Verpflichtungen fest, insbersondere für Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten. Eine der wichtigsten Verpflichtungen betrifft die frühzeitige Krisenanalyse und -bewältigung. Unternehmen müssen aktiv ihre finanzielle Lage beobachten und bei drohender Insolvenz frühzeitig Maßnahmen zur Sanierung ergreifen.
 

Als Versicherungsmakler kann ich Unternehmen bei der Erfüllung der Bestimmungen des StaRUG (Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts) zwar nicht direkt unterstützen, da das StaRUG hauptsächlich das Insolvenz- und Sanierungsrecht betrifft und nicht direkt mit Versicherungen zu tun hat. Allerdings kann ein Versicherungsmakler Unternehmen bei der Absicherung gegen wirtschaftliche Risiken und Haftungsrisiken unterstützen, die im Zusammenhang mit einer Krise oder Insolvenz auftreten können.

Hierzu zählen beispielsweise die Absicherung gegen

  • Betriebsunterbrechungen
  • Haftpflichtversicherungen
  • Kreditversicherungen
  • und einige weitere Möglichkeiten

Insgesamt kann eine gute Absicherung gegen wirtschaftliche Risiken dazu beitragen, die Auswirkungen einer Krise oder Insolvenz zu begrenzen und die Sanierungschancen des Unternehmens zu erhöhen.

(*1) Bei Missachtung der Bestimmungen des StaRUG (Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts) können unterschiedliche Sanktionen drohen. Unternehmen, die ihrer Verpflichtung zur frühzeitigen Krisenbewältigung nicht nachkommen oder die im Rahmen des präventiven Restrukturierungsverfahrens oder des Insolvenzplanverfahrens ihre Pflichten verletzen, können mit Geldbußen belegt werden.In schwerwiegenden Fällen können auch strafrechtliche Konsequenzen drohen, beispielsweise bei Betrug oder Insolvenzverschleppung. Hier können Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen verhängt werden.

(*1): dies ist keine rechtlich bindende Aussage oder Beratung zu dem Thema. Dies kann nur ein Rechtsdienstleister (Anwalt o. Gericht) genauer spezifizieren und definieren.