Gesetzliche Krankenversicherung einfacher u. schneller wechseln

Ab 2021 ist das möglich!

Es verkürzt sich die Bindezeit an den aktuellen oder neuen Anbieter auf 12 Monate – bisher sind es 18 Monate. Dies ist ein Punkt des MDK Reformgesetzes aus 2019. Nach einem Arbeitgeberwechsel ist jetzt ein sofortiger Anbieterwechsel möglich, sofern er binnen 14 Tagen nach Beschäftigungsbeginn angezeigt wird. auch hier entfällt somit die 18-monatige Bindefrist.

Bisher waren verschiedene Schritte erforderlich um zu wechseln: neue Mitgliedschaft beantragen, alte Mitgliedschaft aktiv kündigen, Arbeitgeber informieren … auch das ist vereinfacht worden, da nur noch der Wechsel angezeigt (beim Arbeitgeber) und die neue Mitgliedschaft beantragt werden muß. Außnahmen gibt es beim Wechsel in die private Versicherung.

Zwar sind viele Leistungen identisch, wenn es um GKV (gesetzliche Krankenversicherung) geht, jedoch längst nicht alle. Zusätzliche Leistungen und Übernahmen sind möglich, ebenso wie unterschiedliche Beiträge. Und seien wir ehrlich, die wenigsten benötigen noch die nächstgelegene ‚Filiale‘. Das Meiste kann telefonisch oder anderweitig digital geklärt werden. Daher lohnt sich ein bundesweiter Vergleich definitiv, da auf diese Weise die passenden und benötigten Zusatzleistungen bei adäquatem Beitrag gefunden werden können.

Dabei helfe ich Ihnen gerne! Rufen Sie an 04342-798239, mailen Sie mir: info(ät)westermann-finanzen.de oder buchen Sie kurzfristig einen Beratungstermin im Onlinekalender!