Rechtsschutzversicherung – Vorwurf einer Straftat

Sicherlich oft unterschätzt und ebenso unbekannt: Der Vorwurf einer Straftat in in den normalen Bedingungen der Rechtsschutzversicherung nicht(!) enthalten.

„Was soll mir da schon passieren…?“ So, oder so ähnlich denken sicherlich viele von uns. Im Bereich der Straftaten sind wir aber schneller als gedacht.

  • Haben Sie auf der Baustelle Hilfe von Freunden und jemand schwärzt Sie wegen ‚Schwarzarbeit‘ an, so besteht hier der Verdacht auf eine Straftat. Allein der Verdacht reicht aus, dass die Rechtsschutzversicherung den Vorgang nicht aufnimmt und ablehnt.
  • Die Entsorgung von Asbestplatten kann ebenfalls zum Vorwurf einer Straftat führen. Umweltvergehen dieser Art werden als Straftat gewertet. Die Nachbarn oder eine örtliche Firma haben nur gesehen, dass Sie diese vom Dach genommen haben. Vielleicht auch nicht ganz fachgerecht – es kommt jedenfalls zur Anzeige und daher muss die Ermittlung aufgenommen werden. auch hier liegt der Verdacht einer Straftat vor und die Rechtsschutzversicherung ist ‚raus‘!

Wie können Sie reagieren? Lassen Sie und das gemeinsam besprechen. Die geschilderten Beispiele können Sie sowohl privat wie auch im Betrieb treffen. Für beide Fälle gibt es eine Lösung. KONTAKTDATEN oder direkt zur MAIL