Aktuelles 2025.02 – Altersvorsorge

  • Basisrente / Rüruprente – Sonderausgaben
  • Betriebliche Altersvorsorge – Steuer- u. Sozialabgabenfreiheit …

Basisrente: Beiträge zur ersten Schicht der Altersvorsorge können seit Januar bis zu 29.344 Euro pro Jahr (vorher 27.565 Euro) steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Dieser deutlich höhere Beitrag reduziert die Steuerlast für das Jahr.

BAV: 2025 können bis zu 3.864 Euro (2024: 3.624 Euro) vom Bruttolohn umgewandelt werden. Zuzüglich kommen noch die mind. 15% Zuschuss des Arbeitgebers. 

Darüber hinaus ’nur‘ steuerfrei kann der gleiche Betrag von 3.864,- noch einmal geltend gemacht werden. Insgesamt also bis zu 7.728 Euro steuerfrei in Altersvorsorge.